AVG ULTIMATE UNLIMITED 1Jahr

AVG ULTIMATE UNLIMITED 1Jahr

Variante:



Original Lizenzkey für AVG ULTIMATE neuste Version
 

UNLIMITED – UNBEGRENZT
 
für Windows / MAC / Android Geräte für 1Jahr 


 
 
Sie können mit diesen Key die Version 2019/2020 erstmalig aktivieren

Oder

Bereits bestehende Unlimited Versionen verlängern

Achtung sofern es sich um eine Erstinstallation handelt, versucht AVG Ihnen während der Registrierung/Aktivierung statt der Unlimited Version, die neuste 10PC Version zu geben.
Ein VPN Modul muß extra dazu gebucht werden.
 
 
 
AVG ULTIMATE ist die ultimative Komplettlösung, die neben einem
Virenschutz noch die hervorragenden Optimierungfunktionen von TuneUp enthält
Sie bekommen so zu sagen 2 AVG Programme in 1 Komplettpaket


1 Aktivierungskey für alle Geräte, ganz gleich on Windows PCs, MAC PCs,
Tablets oder Smart Phones mit Android Betriebssystem*


 
AVG Internet Security ® läuft auf allen Windows® Rechnern
MAC OSX 10.8 und höher sowie Android 2.2 oder höher
Achtung TuneUp ist nur für PCs mit Windows Betriebssytem geeignet
AVG stellt aber kostenlose Cleaner Programme für MAC und Android bereit
*Genaue Geräte Anforderungen und Leistungsumfang siehe Herstellerangaben




Bitte beachten Sie auch meine Angebote von alternativen Anitviren Programmen wie

Kaspersky, Norton und Mcafee, die zur Vierenabwehr und zum Schutz Ihres

Computers/ Tablets/ Smart Phones unverzichtbar sind

 




Die Rechte aller genannten Marken gehören dem Markeninhaber respektive AVG.
Markennamen wurden nur benutzt um den Artikel besser beschreiben zu können.

Alle Bilder sind Illustrationen, das Produkt kann von den Bildern Abweichen



Gebrauchte Software ist in der Europäischen Union freiverkäuflich. Für die Schweiz gilt dies ebenfalls. Schon Art. 12 II des Schweizer Bundesgesetzes zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten (URG) führt aus, dass mit der Zustimmung des Urhebers zum ersten Verkauf einer Software auch eine Einwilligung zur Weiterveräusserung der gebrauchten Software zu sehen ist. Mit ähnlichem Tenor hat das Kantonsgericht Zug mit Urteil vom 4. Mai 2011 gegen die Softwarefirma Adobe entschieden (Kantonsgericht Az. ES 2012, 822). Auch in der Rechtslehre ist diese Rechtsauffassung unstreitig

Der Artikel wurde aus der Originalverpackung entnommen und ist somit nicht mehr NEU, sondern befindet sich in einem gebrauchtem Zustand. Ich habe keine Kopie des Artikels auf meinem PC gespeichert

 
 

 

Related Products